A, A2, A1, AM & Mofa
A, A2, A1, AM & Mofa
Es ist nun möglich ohne theoretische oder praktische Prüfung die Fahrererlaubnis B 196 für Motorräder der Klasse A1 ("125er") zu erwerben.
Voraussetzungen: Mindestalter 25 Jahre, mindestens 5 Jahre ununterbrochener Führerscheinbesitz Klasse B oder 3, Teilnahme an einer theoretischen und praktischen Schulung.
Diese Fahrerlaubnis gilt nur in Deutschland. Ein vereinfachter Aufstieg nach §15 FEV auf die Klasse A2 ist nicht möglich.
K r a f t r ä d e r
Mindestalter 16 Jahre
- Hubraum bis 125 ccm
- Leistung bis 11 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,1 kW/kg
- Einschluss: Klasse AM
auch dreirädige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern (max. Leistung 15 kW)
K r a f t r ä d e r
Mindestalter 18 Jahre
- Leistung bis 35 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,2 kW/kg
- Einschluss: Klasse A1
K r a f t r ä d e r
Mindestalter 24 Jahre bei Direkteinstieg
20 Jahre bei 2-jährigem
Vorbesitz A2
- keine Hubraum und Leistungsbegrenzung
- Einschluss: Klasse A2
auch dreirädige Kfz und dreirädige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern
Roller und Kleinkrafträder
Mindestalter 16 Jahre
- Höchstgeschwindigkeit 45 km/h
- Hubraum bis 45 ccm
- Einschluss: Mofa
auch dreirädige Kfz:
- Höchstgeschw. und Hubraum siehe oben
sowie vierrädige Leichtkraftfahrzeuge:
- Höchstgeschw. und Hubraum siehe oben
- Leermasse bis 350 kg
Mofaroller und Mofa
Mindestalter 15 Jahre
- Höchstgeschwindigkeit 25 km/h
- Hubraum bis 50 ccm
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